Schonzeiten

für Baggersee Fahrteich, Saalbachabschnitt 1,2,3, Kernstadt, Saalbachkanal, Pfinz und sonstige Vereinseigenen Gewässer

Diese Regelung tritt ab dem 01.01.2014 in Kraft!

FischartSchonzeitSchonmaßFangbegrenzung
Aalkeine40cmkeine
AalruteGanzjährig
Bachforelle01.10-15.0335cmsiehe Forellenfangliste/unser Verein
Barschkeinekeinekeine
Döbelkeinekeinekeine
Hecht15.02-15.0550cm2 Stück
Karpfenkeine40cm2 Stück
KrebsGanzjährig
MeerforelleGanzjährig
Nase15.03-31.0535cmkeine
Regenbogenforelle01.10-15.0335cmsiehe Forellenfangliste/unser Verein
Schleie15.05-30.0625cm2 Stück
SchmerleGanzjährig
Weißfischekeine15cmkeine
Welskeine50cmkeine
Zander01.04-15.0545cm2 Stück

Köderfische in angemessener Menge können auch etwas kleiner ausfallen !!!

Während der Schonzeit 15.02. – 15.05. auf Raubfische ist das Angeln mit Woppler und Blinker sowie anderer Kunstköder verboten. Einzige Ausnahme ist das Angeln auf Barsch auch mit Boot mit der Methode Dropshot als Einfachhaken mit Naturköder.

Im gesamten Saalbach und Saalbachkanalverlauf , ist der Forellenfang bzw. die Entnahme, auf 2 Fische pro Monat begrenzt.

Bei frisch getätigtem Fischbesatz ist den Hinweisschildern am Gewässer Folge zu leisten!